Existenzgründung: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Bei einer Existenzgründung ist vieles zu bedenken. Dabei kann man das Gründungsvorhaben in vier Phasen unterteilen:
Realisierbarkeitsprüfung
Das Unternehmensziel wird detailliert auf seine Erfolgsaussichten untersucht. Die anzubietende Leistung sollte genau definiert werden. Es muss geprüft werden, ob für die Idee und das Angebot eine Marktlücke und eine entsprechende Nachfrage vorhanden sind.
Durchführbarkeitsprüfung
Ist der Gründer geeignet, ein Unternehmen zu führen ? Neben einer guten Idee muss der künftige Unternehmer Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft mitbringen, mehr als bisher sein Projekt voranzubringen. Eine 40-Stunden-Woche ist in diesem Stadium Illusion.
Jetzt sind Fragen nach der optimalen Rechtsform zu beantworten, wobei betriebswirtschaftliche Überlegungen, Steuer- und Haftungsfragen zu berücksichtigen sind. Investitions- und Finanzierungspläne müssen erstellt werden.
Erstellung eines Gründungsplans
Die Unternehmensziele werden mit genauen Zahlen konkretisiert, ein umfassender Business-Plan erstellt und die einzelnen Maßnahmen bestimmt.
Bestandteile eines solchen Business-Plans sind nachprüfbare Planungsrechnungen, in denen die zu erwartenden Erträge den geplanten Aufwendungen nach Höhe und Fälligkeit gegenüber zu stellen sind. Neben den Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite werden auch die zu erwartenden Steuerbelastungen berücksichtigt. Die Mittel für die laufende Lebenshaltung des Gründers müssen realistisch eingeschätzt werden, wobei auch Versicherungsbeiträge zu beachten sind.
Mit einem Liquiditätsplan lässt sich frühzeitig erkennen, in welchen Phasen die erwarteten Einzahlungen die auf jeden Fall anfallenden Auszahlungen voraussichtlich nicht decken. Damit wird verhindert, dass ein vielversprechendes Unternehmenskonzept aus Mangel an liquiden Mitteln nicht umgesetzt werden kann.
Einleitung der Maßnahmen
Die im Business-Plan festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt. Finanzmittel werden beschafft, Investitionen durchgeführt, der Betrieb eröffnet.
In allen Phasen der Existenzgründung stehen wir dem angehenden Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite.
Nachfolgeberatung
Unternehmensbewertung ist der erste Schritt bei Verkaufs-, Kauf- oder Beteiligungsabsichten. Wir bewerten Ihr oder das zu erwerbende Unternehmen nach den neuesten in Wirtschaft und Praxis anerkannten Bewertungsmethoden.
Umwandlungen, Verschmelzungen können vor allem bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und dem Übergang auf die Nachfolgegeneration zur Steueroptimierung beitragen.
Testamentsvollstreckung darf man insbesondere bei Unternehmensübergängen nicht dem Zufall überlassen. Steuerberater sind auch bei Testamentvollstreckungen zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet.
