Jahresabschlusserstellung

Jahresabschlüsse sind nicht nur für das Finanzamt von Bedeutung, sondern als Kreditunterlage die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie sollten so aufgestellt sein, dass Ihr Unternehmen zu den guten Adressen bei Banken zählt.
Einnahmen-/Überschuß-Rechnungen können für Freiberufler und Kleingewerbe in Betracht kommen, soweit sie nicht nach dem Gesetz zur Bilanzierung verpflichtet sind. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

Steuerdeklaration

Ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- oder Erbschaftsteuererklärung - wenn Sie die Gesetze, Erlasse und die einschlägige Rechtsprechung nicht hinreichend kennen, zahlen Sie in der Regel zu viel Steuern.

Steuergestaltung

Nach Ihren ganz persönlichen Vorgaben entwerfen wir ein für Ihre Belange maßgeschneidertes Konzept, in das wir unsere Kenntnisse und jahrelangen Erfahrungen einbringen können.

Steuerplanung ist keine Zauberei, sondern das analytische Ergebnis der uns zur Verfügung gestellten oder von uns verwalteten Zahlen, damit Sie am Ende keine "steuerrechtlichen Überraschungen" erleben.

Wussten Sie, dass fast jeder vierte Steuerbescheid falsch ist? Wir prüfen Ihren Bescheid, überwachen die Einspruchfristen und vertreten Sie vor den Finanzämtern und den Finanzgerichten.